Urteil - Airlines haften auch für Verspätung von Subunternehmern

Reuters

Veröffentlicht am 13.09.2017 13:12

Urteil - Airlines haften auch für Verspätung von Subunternehmern

Karlsruhe (Reuters) - Fluggesellschaften müssen bei Verspätungen oder Annullierungen ihrer Subunternehmer Passagiere selbst entschädigen.