Steuerliche Regelungen beim Goldkauf

 | 15.02.2017 10:08

Gold hat als Kapitalanlage in den letzten Jahren eine regelrechte Renaissance erfahren. Begonnen hat dieser Trend mit der Finanzkrise von 2008, die zu einem Vertrauensverlust der Anleger in Spekulationsobjekte geführt hat. In den letzten Monaten ist die Nachfrage nach dem gelben Edelmetall nochmals stark gestiegen. Bedanken können sich die Händler bei Donald Trump, dessen unvorhersehbare Politik die Verunsicherung der Anleger nochmal Preisentwicklung problemlos zu verfolgen und nachzuvollziehen ist.

Welche Steuern werden bei der Anlage in Gold fällig?
Dennoch fällt immer wieder auf, dass viele Anleger auch beim Goldkauf unsicher sind und viele offene Fragen haben. Hauptsächlich geht es dabei darum, welche Steuern beim Kauf und Verkauf des gelben Edelmetalls fällig werden. Die – gar nicht allzu komplizierten – Regelungen sollen im Folgenden erklärt werden.

Gold kaufen
Wer sein Geld in Gold anlegt, muss beim Kauf keine Mehrwertsteuer zahlen – und zwar seit 2000 in keinem Staat, der zur EU gehört. In Deutschland greift diese Steuerbefreiung schon seit dem Jahr 1993.
Zwar ist sie sowohl bei Barren als auch bei Münzen an gewisse Konditionen geknüpft, die Ware von zertifizierten Fachhändlern erfüllt diese allerdings in den allermeisten Fällen. Da man sich beim Goldkauf ohnehin an einen solchen wenden sollte, kann man also davon ausgehen, keine Steuer zahlen zu müssen. Erfüllen muss das Gold folgende Kriterien:
ð Barren müssen einen Goldgehalt von mindestens 995/1000 aufweisen.
ð Bei Münzen liegt der vorgeschriebene Mindestwert mit 900/1000 zwar niedriger, dafür ist das nicht die einzige Bedingung. Zusätzlich müssen sie nach 1801 geprägt worden sein und in ihrem Herkunftsland als Zahlungsmittel gelten oder gegolten haben. Außerdem darf der Kaufpreis nicht mehr als 80% über dem Goldwert liegen, der in der Münze enthalten ist.

Gold wieder verkaufen
So lange man das Gold sein Eigen nennt, erhält man dafür weder Zinsen noch eine Dividende. Dementsprechend muss man also auch keine Einkommensteuer entrichten. Stößt man das Edelmetall wieder ab, weil der Preis sich günstig entwickelt hat, werden auch dabei nicht unbedingt Steuern fällig. Hat man mit der Anlage Verluste gemacht, ist es aber auch nicht möglich, diese in der Steuererklärung anzugeben.
Bleiben wir aber lieber bei Gewinnen. Für die muss man auf keinen Fall Steuern zahlen, wenn man das Gold mindestens ein Jahr lang besessen hat. Will man früher wieder verkaufen, muss man das Finanzamt allerdings über seinen Profit in Kenntnis setzen. Liegt dieser – gemeinsam mit allen anderen Anlagegewinnen – unter der Freigrenze von 600 €, geht der Fiskus leer aus. Wird dieser Betrag überschritten, muss der Gewinn in seiner vollen Höhe versteuert werden.

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Weitere interessante Informationen zum Goldkauf
Der steuerliche Aspekt ist natürlich längst nicht alles, was man zum Thema Goldkauf wissen sollte. Hilfreiche Informationen über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile finden Sie in diesem informativen Ratgeber . Egal welche Fragen sie zu dieser Form der Kapitalanlage haben – dort finden Sie die Antwort.

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