Staatlich gewollte Verschleppung - Kreditausfälle im 3stelligen Milliardenbereich?

 | 14.08.2020 12:38

Betrachten wir uns zunächst einmal die Grundidee, die hinter der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens steht, nämlich das offizielle Ziel des Insolvenzverfahrens. Dieses Ziel ist Wort für Wort in der Insolvenzordnung niedergeschrieben und zwar im Paragraph 1 der Insolvenzordnung. Dem Gesetz nach soll das Insolvenzverfahren also dazu dienen, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Ferner wird dem redlichen Schuldner die Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.