Lithium: Neue regulatorische Hürden drohen

 | 22.07.2022 11:24

Die Lithiumknappheit bedroht politische Ziele wie die Elektrifizierung des Verkehrs und die Energiewende. Ausgerechnet von politischer Seite drohen nun neue Hürden. Die EU will den Rohstoff stärker regulieren – und Deutschland unterstützt das Vorhaben.

Deutschland stellt sich hinter Bestrebungen der EU, den wichtigen Batterierohstoff Lithium stärker zu  regulieren. Dies berichtet die „WirtschaftsWoche“ unter Berufung auf eine Stellungnahme der Bundesstelle für Chemikalien.

Wie das Blatt berichtet, sollen drei Lithiumsalze in die Kategorie 1A der Chemikalienverordnung (REACH) eingestuft werden. In dieser Kategorie finden sich riskante Stoffe. Demnach hat Deutschland bei der jüngsten Sitzung des zuständigen Komitees der ECHA (der europäischen Chemikalienbehörde) Zustimmung zum Vorschlag für die strengere Einstufung signalisiert. Slowenien, Finnland, Bulgarien und Polen unterstützten den Vorschlag dagegen nicht und brachten Einwände vor.

h2 Das Ende für europäische Lithiumlieferketten?/h2

Die Einstufung von Lithium in die Gruppe der riskanten Stoffe würde neue Probleme für Unternehmen nach sich ziehen, die auf den Rohstoff dringend angewiesen sind. So ist Lithium schon jetzt knapp und teuer – dass die Ziele im Bereich der E-Mobilität erreicht werden, gilt mittlerweile ohnehin als unwahrscheinlich.

Die Einstufung als Gefahrstoff – die gemäß den Regularien bereits auf den Antrag lediglich eines EU-Mitgliedstaates möglich ist – würde insbesondere den Aufbau von Lithiumlieferketten in Europa drastisch erschweren. Unternehmen im Bereich der gesamten Wertschöpfungskette müssten höhere Auflagen erfüllen.

Was Stoffen auf der Liste droht, zeigt ein Blick auf die Website der ECHA. Diese warnt, Lithium könne schwere Hautverbrennungen und Augenschäden verursachen und bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase freisetzen.

Die Behörde informiert: Wenn ein Stoff in der EU offiziell als sehr besorgniserregend eingestuft wurde, wird er auf die Liste der für eine Zulassungspflicht infrage kommenden Stoffe (auch Kandidatenliste genannt) gesetzt. (…) Unternehmen, die Erzeugnisse herstellen oder einführen (…) haben rechtliche Verpflichtungen.“  

Bei diesen Verpflichtungen handelt es sich zunächst insbesondere um Informationspflichten z.B. gegenüber Verbrauchern und Arbeitnehmern. Dabei muss es jedoch nicht bleiben. Die nächste Stufe ist die Zulassungsliste: Darauf vermerkte Stoffe dürfen Unternehmen nur mit einer Lizenz verwenden.

Die ECHA stellt klar: „Eines der Hauptziele der Zulassung besteht darin, besonders besorgniserregende Stoffe nach Möglichkeit allmählich aus dem Verkehr zu ziehen.“ Wie dies bei Lithium angesichts der Bedeutung des Rohstoffs für die E-Mobilität gelingen soll, bleibt unklar.

h2 Wie weit sind die Alternativen zu Lithium?/h2
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An Alternativen zu Lithium wird durchaus geforscht. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für System und Innovationsforschung ISI in Karlsruhe untersuchte kürzlich den Stand dieser Forschungen. In der Studie ging es etwa um Feststoffbatterien, die auch durch einzelne chinesische Autohersteller bereits angekündigt wurden. Auch dieser Batterietyp basiert allerdings auf Lithium-Ionen.

Sollte der Lithiummarkt durch eine verschärfte Regulierung noch enger werden, könnten ganz neue technische Ansätze notwendig sein. An solchen Ansätzen forscht etwa Seokheun Choi, Professor am Thomas J. Watson College of Engineering and Applied Sciences der Universität Binghamton.

So genannte Bio-Akkus basieren auf einem Prinzip, das in lebenden Zellen zum Einsatz kommt – etwa durch den Abbau von Glukose. Die Forscher konnten beweisen, dass mit der Interaktion von Bakterien so viel Energie erzeugt werden kann, dass sich damit Geräte betreiben lassen.

h2 Lithium Komplettlösungen sind gefragt/h2

Bis solche Forschungsansätze zu konkreten Lösungen führen, könnte es noch Jahrzehnte dauern. Bis dahin scheint Lithium alternativlos. Eine strengere Regulierung in Europa dürfte die Nachfrage nach möglichst kompletten Importlösungen steigern.

An solchen Lösungen arbeitet z.B. das kanadische Energietechnologieunternehmen Foremost Lithium Resource & Technology Ltd (WKN: A3DCC8, ISIN: CA3455101012). Das Unternehmen besitzt vier Hartgestein-Lithium-Projekte in Kanada und will neben der Gewinnung von Lithiumoxid auch die Weiterverarbeitung zu Lithiumhydroxid in Batteriequalität in die eigene Wertschöpfungskette aufnehmen.

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