Kartellrechtswidrig: Coca-Cola muss Edeka wieder beliefern

 | 12.09.2022 16:28

Ob nun in den hintersten Ecken Asiens, im tiefsten Afrika, hier in Europa oder auf dem amerikanischen Kontinent – nahezu überall auf der Welt können wir uns – mit mal mehr, mal weniger Aufwand – eine eiskalte Coke (NASDAQ:CCEP) genehmigen. So lässt sich das koffeinhaltige Erfrischungsgetränk heute zu den wohl bekanntesten und am weitesten verbreiteten Produkten überhaupt zählen, hat sich das im Jahr 1886 vom US-amerikanischen Drogist Asa Griggs Candler ins Leben gerufene Unternehmen The Coca-Cola Company (NYSE:KO) im vergangenen Jahrhundert doch zu einen multimilliardenschweren Global Player gemausert. Und jetzt stellen Sie sich mal vor, Sie gehen in eine Filiale des deutschen Einzelhandelsriesen Edeka – und Sie finden keine Coca-Cola. Unvorstellbar? Nun ja, nicht unbedingt: Nachdem Edeka Coca-Cola zuletzt Preistreiberei vorgeworfen hatte und neuerliche Preiserhöhungen nicht hinnehmen wollte, hatte der US-Konzern einen Lieferstopp angekündigt respektive diesen bereits zu Teilen initiiert. Dies wollte Deutschlands größter Lebensmittelhändler natürlich nicht ohne Weiteres hinnehmen und zog vor das Hamburger Landgericht – und bekam (vorerst) Recht. Doch durch ist die Geschichte wohl noch nicht, ließ Coca-Cola Deutschland doch vermelden, dass die Entscheidung seitens des Gerichtes ohne jegliche Anhörungen gefällt worden sei, weshalb auch Argumente der Beklagtenseite „nicht einfließen konnten“. Entsprechend habe man bereits Widerspruch eingelegt.