Gold Mountain Mining verkündet „Bought Deal“-Finanzierung in Höhe von 18,5 Mio CAD

 | 18.04.2022 09:47

Nach den Meldungen von vielversprechenden Bohrergebnissen am Explorationsziel „Siwash North” und den in Schwung kommenden Erzlieferungen vom Flaggschiffprojekt „Elk” an den Abnahme-Partner „New Gold Inc (NYSE:NGD)“ hat Gold Mountain Mining Corp (TSX:GMTN). (TSX-V: GMTN; WKN: A2QLZC; ISIN: CA38065L1058) kurz vor Ostern Neuigkeiten in Sachen Finanzierung zu verkünden. Der noch junge kanadische Goldproduzent meldet die Aufstockung eines „Bought Deal Public Offering“ auf die stattliche Summe von 18,5 Millionen CAD. Die Erlöse sollen der Erschließung von „Elk“ sowie dem Betriebskapital und allgemeinen Unternehmenszwecken zugutekommen.

Ein „Bought Deal“ ist ein Wertpapierangebot, bei dem sich etwa eine Emissionsbank verpflichtet, das gesamte Angebot vom emittierenden Unternehmen zu kaufen, bevor ein vorläufiger Prospekt eingereicht wird. Für das emittierende Unternehmen ist das ein Vorteil, denn es entfällt das Finanzierungsrisiko. Als Ausgleich handelt das Finanzinstitut einen ermäßigten Preis für das Angebot aus.

h2 Die Details/h2

Gold Mountain gibt in der Meldung bekannt, dass man eine geänderte Vereinbarung mit Eight Capital (einem kanadischer Full-Service-Investmenthändler) als federführendem Underwriter und alleinigem Konsortialführer im Namen eines Konsortiums von Underwritern abgeschlossen habe. Demnach haben diese Underwriter zugestimmt, 14.800.000 Einheiten („Units“) von Gold Mountain auf „Bought-Deal-Basis“ zu kaufen. Der Ausgabepreis pro Einheit beträgt 1,25 CAD; der Bruttoerlös beträgt demnach 18.500.000 CAD.

Eine solche Einheit setzt sich aus jeweils einer Stammaktie des Unternehmens und einem halben Optionsschein zum Kauf einer weiteren Stammaktie zusammen. Für eine Stammaktie werden also jeweils zwei halbe Optionsscheine benötigt. Jeder Optionsschein kann innerhalb von 24 Monaten nach Angebotsabschluss zum Kauf einer Gold-Mountain-Stammaktie zum Ausübungspreis von 1,75 CAD ausgeübt werden.

Das Angebot soll am oder um den 21. April 2022 herum abgeschlossen werden. Es unterliegt den gängigen Abschlussbedingungen, inklusive der Notierung der Anteile an der Toronto Stock Exchange und aller notwendigen Genehmigungen von Börse und Wertpapieraufsichtsbehörde.

h2 Frisches Geld für „Elk“/h2

Der Nettoerlös, der sich aus diesem Angebot ergibt, soll für Betriebskapital und allgemeine Unternehmenszwecke, vor allem aber für die weitere Erschließung von „Elk“ aufgewendet werden. Das Vorzeigeprojekt des Gold- und Silberexplorationsunternehmens ist eine produzierende Mine in British Columbia in der Nähe der Stadt Merrit.

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Gold Mountain hatte mit dem Partnerunternehmen „New Gold Inc.“ einen Erzkaufvertrag abgeschlossen, wonach Erz aus „Elk“ aufgekauft wird. Durch diesen Deal generiert Gold Mountain bereits Einkünfte; parallel dazu laufen Explorationsarbeiten an weiteren potenziellen Zielen auf dem Gelände. Diese hatten jüngst bereits vielversprechende Hinweise auf zusätzliche hochgradige Mineralisierungen erbracht.

h2 Rechtliches und Einschränkungen zum „Bought Deal“/h2

Das Angebot wird in allen kanadischen Provinzen, abgesehen von Québec, mittels eines Prospektnachtrags zum am 8. Dezember vergangenen Jahres erstellten Kurzprospekt durchgeführt. (Ein Prospekt ist ein rechtsverbindliches Dokument, das vor einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren publiziert werden muss und eine Beurteilung von Aktien und Emittenten durch die Anleger ermöglichen soll.) Gold Mountain kündigt an, die Prospektergänzung bei den Wertpapierbehörden der kanadischen Provinzen (wiederum exklusive Québec) einzureichen. Das Dokument wird dann auf dem SEDAR-Profil des Unternehmens zu finden sein.

Im Rahmen einer Privatplatzierung können die Anteile in den USA gemäß den gültigen Ausnahmen von den Registrierungsanforderungen des „United States Securities Act“ von 1933 in geänderter Fassung sowie geltenden bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen und anderen Offshore-Jurisdiktionen angeboten werden. Voraussetzung ist, dass keine Verpflichtung zur Einreichung eines Prospekts oder vergleichbare Pflichten bestehen.

Die Anteile werden nicht gemäß dem erwähnten „United States Secuties Act“ von 1933 oder eines einzelstaatlichen Wertpapiergesetzes registriert. Somit dürfen sie nicht in den Vereinigten Staaten, ihren Territorien oder Besitztümern, einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten und nicht im District of Columbia gehandelt werden. Abweichungen davon gelten für Transaktionen, die von den Registrierungsanforderungen des „United States Securities Act“ und der geltenden bundesstaatlichen Wertpapiergesetze ausgenommen sind.

Die Unternehmensmeldung von Gold Mountain Mining ist weder als Angebot zum Verkauf oder Aufforderung zum Erwerb von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten zu werten.

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