Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand

 | 12.06.2013 10:48

Der Euro eröffnet heute (07.49) bei 1,3295, nachdem im Verlauf der letzten 24 Handelsstunden Tiefstkurse im europäischen Handel bei 1,3233 markiert wurden. Der USD stellt sich gegenüber dem JPY auf 96,75. In der Folge notiert EUR/JPY bei 128,65 während EUR/CHF bei 1,2307 oszilliert.

Die gestern begonnene Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Risikoaversion an den Finanzmärkten global erhöht.

Alle Augen waren gestern und sind heute auf Karlsruhe gerichtet (siehe Rubrik „Letzte Nachrichten“). Die Finanzmärkte als auch die Realwirtschaft liegen mit ihrer Wahrnehmung richtig. Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand sagte schon mein lieber Vater als Kapitän und Lotse und er liegt richtig.

Wir wollen an dieser Stelle nicht deuten, was einzelne Bemerkungen von Herrn Voßkuhle oder Herrn Huber bedeuten, die allesamt als kritisch bis skeptisch bezüglich der Politik der EZB eingeordnet wurden. Wir sind keine Juristen.

Wir bemühen uns jedoch um den „Gesunden Menschenverstand“.
Auf dieser Basis ist das aktuelle Verfahren am Bundesverfassungsgericht aus meiner individuellen Sicht ambitioniert. Es liegt kein Tatbestand vor. Das OMT-Programm ist nicht aktiviert. Es handelt sich um eine Ankündigung.

Stellen Sie sich vor, ich würde öffentlich ankündigen, dass ich für den Fall, dass ich dem Risiko ausgesetzt wäre, zu verhungern, Mundraub begehen würde und daraufhin von Professoren und anderen Individualpersonen und Vereinen einem Verfahren vor Gericht ausgesetzt wäre? Hätte das etwas mit Recht zu tun?

Die Reformländer standen trotz erheblicher Reformerfolge vor dem ökonomischen Risiko des konjunkturellen „Verhungerns“. Die massivste Spekulation, seitdem es Finanzmärkte gibt, führte dazu, dass die Investitionstätigkeit in den Reformländern im Jahre 2012 kollabierte. Ist es rechtens, eine Spekulation losgelöst von Reformerfolgen zuzulassen, die die Strukturen dieser Reformländer vollständig zerstört?

Die Ankündigung der EZB im September hat die Grundlagen geschaffen, dass sich die Risikoaversion gegen die Reformländer deutlich zurückgebildet hat und damit sich der konjunkturelle Horizont für die Reformländer aufhellt (zuletzt Markit Daten). Die jetzt begonnene Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht setzt diese Erholung mindestens in Teilen auf das Spiel.

Mehr gibt es zu dem Thema BVerfG nicht zu sagen.

Wir mögen Fakten:
Die EZB sitzt auf der deutschen Anklagebank wegen einer Ankündigung, nicht wegen einer Tat. Sie ist jedoch die am stärksten an Stabilität orientierte Zentralbank im Vergleich zu Fed, BoE und BoJ.

  • Die EZB hat seit circa zwei Jahren keine Staatsanleihen gekauft (Fed 85 Mrd. USD pro Monat, BoE mit Ankaufprogramm von 375 Mrd. GBP, BoJ 57 Mrd. USD monatlich).
  • Die EZB hält im Eigenbestand circa 2% aller umlaufenden Staatsanleihen der Eurozone (Fed mehr als 30%, BoE mehr als 30%)
  • Die Bilanzsumme der EZB ist deutlich rückläufig, die Bilanzsummen von BoJ und Fed nehmen weiter aggressiv zu.
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Wenn die EZB und die Eurozone scheiterte, wäre das unter Machtgesichtspunkten eine Unterordnung unter die gegebenen Machtachsen, die nicht ansatzweise die Stabilität verteidigen wie die EZB.

Ergo sollten sich manche Protagonisten fragen, was sie mit dieser Klage anrichten können. Die Themen „Prism“ und US-Cyberwar sind gute Implikationen, was auf zerrüttete Kleinstaaten zukommen könnte.

Churchill sagte nach dem WK II bezüglich Hitler/Stalin, dass man das falsche Schwein geschlachtet hätte. Wir sollten nicht die Zentralbank der großen Industrienationen kastrieren, die in der größten Krise seit 1929/32 die Fahne der Stabilitätspolitik am höchsten hält.

Bleiben wir bei den Fakten: Was verteidigt die EZB?
War und ist der Einsatz der EZB bezüglich des Status der Neuverschuldung und den umgesetzten Reformen (die Wachstum belasten und zu zyklischen Haushaltsdefiziten führen) angemessen?

Werfen wir einen Blick auf die Neuverschuldungsdaten: