Airbnb vor dem IPO - kann sich das Geschäftsmodell in der Corona-Welt behaupten?

 | 28.08.2020 09:26

Der Name „Airbnb“ geht auf die Abkürzung von „Luftmatratze“ (Airbed) und „Frühstück“ (Breakfast) zurück. Die Gründer Brian Chesky, Joe Gebbia und Nathan Lecharczyk formierten „Airbnb“ im Jahre 2008. Im gegenwärtigen Börsenumfeld einer durch enorme Stimuli und noch länger billigem Geld ausgelösten Erholungshausse an der Wall Street mit neuen 2 Billionen US-Dollar bewertet wird, kann eigentlich alles möglich sein. Wie immer der IPO des Apartment-Vermittlers Airbnb auch ausgehen mag, der im US-Bundesstaat in San Francisco ansässige Konzern hat einer eigenen Pressemeldung vom 19. August 2020 zufolge die IPO-Unterlagen bei der US-Börsenaufsicht SEC (Form S-1/Formular S-1) eingereicht. Die Anzahl der Stammaktien, die beim IPO angeboten werden sollen, sowie die IPO-Preisspanne standen zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht im Raum. Nach den Angaben des renommierten „Wall Street Journals“ vom 19. August 2020 überrascht die nun doch zeitnahe Terminwahl für ein Börsendebüt, da die Corona-Pandemie die Buchungszahlen von Airbnb sichtlich negativ beeinträchtigt hat. Airbnb war insbesondere das Jahr 2020 betreffend an der Börse ein heißer Kandidat für einen IPO, wie das Wall Street Journal näher ausführte. Im Rahmen der Corona-Krise wurden jüngst rund 25 Prozent der Belegschaft entlassen (schon im Mai 2020 sprach CEO Brian Chesky davon bis zu 1.900 Angestellte zu kündigen) und man geht für das Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zu 2019 sogar von einem um mehr als die Hälfte geringeren Umsatz aus. Recht hohe Belastungen resultierten wie bei vielen im Tourismus-, Reise- und Hotelsektor durch enorm hohe Rückerstattungspflichten. Aufgrund des Corona-Lockdowns waren in vielen Ländern Hotels geschlossen und auch das Buchen von Unterkünften jeglicher Art nicht möglich. Die Airbnb-Plattform musste mehrere hundert Millionen US-Dollar für Rückerstattungen einplanen (Ende März 2020 legte man rund 250 Millionen US-Dollar zurück). Die SEC wird das S-1-Formular des „home-sharing“-Giganten Airbnb nun prüfen. Derzeit ist noch nicht einmal sicher, welchen Börsenplatz man wählen wird. Eigentlich wäre ein IPO an der Technologiebörse NASDAQ naheliegend, doch auch die NYSE (New York Stock Exchange) wäre nicht auszuschließen. Schon im letzten Jahr waren Pläne für ein Börsendebüt von Airbnb für das Jahr 2020 eigentlich in der Schublade, doch dann kam die Corona-Pandemie und der Zusammensturz des internationalen Reisemarktes. Ursprünglich stand ein direktes Listing auf der Agenda, doch nun könnte ein IPO anstehen, um auch zusätzliches Geld in die Kassen zu spülen. Besonders skeptisch sollte man aber aufgrund des offensichtlichen Drucks sein, den sich CEO Brian Chesky ausgesetzt fühlt, da wohl eine Reihe von Angestellten von Airbnb von bald ablaufenden Aktienoptionen betroffen sind und somit bei einem nicht mehr zeitnahen Börsengang befürchten, leer auszugehen. Keine erfreuliche Startup-Kultur, die da zu Tage tritt.