Sichern Sie sich 40% Rabatt
⚠ Aufgepasst! Die Berichtssaison ist da und wir haben die Aktien, die gerade abheben!
+19,7% seit Jahresstart - steig ein für den ultimativen Höhenflug!
Liste freischalten

Billigflaggenstaaten winken beim Iran immer öfter ab

Veröffentlicht am 30.07.2019, 08:03
Aktualisiert 30.07.2019, 08:14
© Reuters.  Billigflaggenstaaten winken beim Iran immer öfter ab

- von Jonathan Saul und Parisa Hafezi und Marianna Parraga

London/Dubai/Panama-Stadt (Reuters) - Sie waren gerade mitten auf dem Weg vom Iran rund um Afrika ins Mittelmeer, als die Seeleute an Bord des Öltankers Grace 1 die Flagge Panamas einholen mussten.

Das mittelamerikanische Land hatte dem Schiff am 29. Mai die Erlaubnis entzogen, seine Landesfahne zu hissen. Gut einen Monat später wurde die mittlerweile zum iranischen Schiff erklärte Grace 1 vor Gibraltar von der britischen Marine aufgebracht. Der Tanker wird noch immer unter dem Verdacht festgehalten, dass er gegen EU-Auflagen iranisches Öl nach Syrien habe bringen sollen. Der Iran bestreitet dies. Ähnlich wie bei der Grace 1 gehen aber Panama und andere sogenannte Billigflaggenstaaten immer öfter bei iranischen Schiffe vor. Die Länder fürchten Strafmaßnahmen der USA, die nach ihrem Ausstieg aus dem Atomvertrag mit dem Iran neue Sanktionen verhängt haben.

So hat Panama seit Januar rund 55 iranische Tanker aus seinem internationalen Register gestrichen, wie aus Reuters-Analysen von Schifffahrtsstatistiken hervorgeht. Togo hat mindestens drei iranischen Schiffen und Sierra Leone einem weiteren die Erlaubnis entzogen, unter einer als Gefälligkeitsflagge bekannten Fahne ihres Landes die Weltmeere zu befahren. Für den Iran ist das ein schwerer Schlag, treffen die Maßnahmen doch die Mehrheit seiner einsatzfähigen Tankerflotte und damit seine wichtige Ölindustrie - auch wenn die Islamische Republik einige Schiffe in anderen Ländern neu registriert haben könnte.

Doch Liberia, wie Panama ein Riese unter den Flaggenstaaten, ist auf der Hut: Um sich nicht mit den US-Behörden anzulegen, lässt der westafrikanische Staat seine Schiffsdatenbanken automatisch nach Verbindungen seiner Kunden zum Iran durchsuchen. Solche Aufträge würden besonders genau geprüft, teilt das liberianische Schiffsregister mit. Die Ausflaggung - also der Wechsel zur Flagge eines steuergünstigeren Landes gegen Gebühr - ist dem Iran zufolge aber immer noch eine Option, um den Ölhandel aufrecht zu erhalten, den die USA zum Erliegen bringen wollen: Es gebe genug Länder, die dem Iran helfen würden, sagte ein Schifffahrts-Vertreter.

Manchmal greifen iranische Reeder aber auch zu anderen Mitteln. So startete Anfang Juni ein Handelsschiff unter dem Namen "Hajan" Richtung Pakistan, wie Daten des Schiffsanalysten Windward zeigen. Später wurde es in "Mehri II" umbenannt und flaggte auf Samoa um, dann wurde die unbekannte Ladung auf ein anderes Schiff übertragen, schließlich wurde aus der "Mehri II" wieder die "Hajan", aus der Flagge Samoas erneut die des Iran - und das Schiff kehrte in seine Heimat zurück.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.