Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!Jetzt Aktien finden

WDHLG-Zeitung - Bundesbehörde macht Druck auf Airlines wegen Ticket-Erstattungen

Veröffentlicht am 08.08.2020, 12:19
Aktualisiert 08.08.2020, 16:30
© Reuters.

(Ergänzt Sperrfrist Sonntag, 0.00 Uhr)

Frankfurt, 08. Aug (Reuters) - - Frei zur Veröffentlichung Sonntag, 0.00 Uhr -

Die deutschen Behörden machen einem Zeitungsbericht zufolge Druck auf Fluggesellschaften, die nach wegen der Corona-Pandemie ausgefallenen Flügen das Geld für die Tickets noch nicht erstattet haben. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) habe "zunächst gegen diverse Luftfahrtunternehmen Verwarnungen ausgesprochen", teilte die Behörde der "Welt am Sonntag" laut Vorabbericht mit. "Darüber hinaus sind zwischenzeitlich Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen auffällig gewordene Luftfahrtunternehmen eingeleitet worden." Die Verfahren seien allerdings noch nicht abgeschlossen.

Wegen der Corona-Pandemie sind zahlreiche Flüge gestrichen worden. Der Flugverkehr kam weltweit fast komplett zum Erliegen und erholt sich nur langsam. Zahlreiche Fluggesellschaften stecken nun in der Klemme und bekommen teilweise Staatshilfen, wie etwa die Lufthansa. Die Rückzahlungen bedeuten eine zusätzliche Belastung für die Airlines.

Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass Passagiere nach annullierten Flügen ihr Geld innerhalb einer bestimmten Frist zurückbekommen. Diese Erstattung verläuft aber teilweise schleppend und je nach Fluggesellschaft offenbar unterschiedlich, wie aus dem Bericht hervorgeht. So habe das Reiserechtsportal Fairplane 54.000 Fälle ausgewertet. Demnach seien Kunden von Easyjet EZJ.L in 96 Prozent bereits entschädigt worden. Am Ende stehen Airlines wie Ryanair RYA.I mit fünf Prozent, sowie die Lufthansa LHAG.DE -Töchter Eurowings und Swiss mit vier und fünf Prozent. (Reporterin: Myria Mildenberger; redigiert von Sabine Siebold. Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1232 oder 030-2888 5168)

Aktuelle Kommentare

Ganz besonders schlimm ist es, wenn der Flug über opodo gebucht wurde. Dann kämpft man nicht nur gegen die Fluggesellschaft sondern auch gegen die Mitarbeiter von opodo. Wenn man den Berichten auf Bewertungsportalen glauben kann dann sind bei opodo Kriminelle, die hinter Gitter gehören. Selbst Schuld wenn jemand bei opodo bucht.
Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.