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EuGH stellt sich hinter deutschen Rundfunkbeitrag

Veröffentlicht am 13.12.2018, 11:10
Aktualisiert 13.12.2018, 11:15
© Reuters. The logo of the European Court of Justice is pictured outside the main courtroom in Luxembourg

© Reuters. The logo of the European Court of Justice is pictured outside the main courtroom in Luxembourg

© Reuters. The logo of the European Court of Justice is pictured outside the main courtroom in Luxembourg

Berlin (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich hinter den deutschen Rundfunkbeitrag gestellt.

Es sei öffentlich-rechtlichen Sendern erlaubt, Zwangsvollstreckungen von Forderungen aus rückständigen Rundfunkbeiträgen selbst vorzunehmen, urteilten die Richter in Luxemburg am Donnerstag. (Rechtssache C-492/17)

Seit 2013 muss jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag leisten, der damals die alte Rundfunkgebühr ersetzte, die für jedes Empfangsgerät verlangt wurde. Der Gerichtshof bestätigte nun, dass die EU-Kommission von dieser Änderung nicht unterrichtet werden musste. Das Landgericht in Tübingen hatte sich mit mehreren Fragen zur früher als "GEZ-Gebühr" bekannten Abgabe an den EuGH gewandt, die weiterhin hauptsächlich ARD, ZDF und das Deutschlandradio finanziert.

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