Berlin, 05. Mrz (Reuters) - Der Vorsitzende der Unionsbundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt äußern scharfe Kritik an Unions-Bundestagsabgeordneten, die an der Beschaffung von Corona-Masken Geld verdient haben sollen. "Wir sagen daher sehr deutlich, das Beziehen von Geldleistungen für die Vermittlungen von medizinischer Schutzausrüstung im Rahmen der Pandemiebekämpfung von Abgeordneten stößt auf unser vollkommenes Unverständnis und wird von uns entschieden verurteilt", erklärten Brinkhaus und Dobrindt am Freitagabend in einer gemeinsamen Stellungnahme. "Wir erwarten, dass solche Sachverhalte vollkommen transparent dargestellt und aufgeklärt werden." Solch ein Verhalten entspreche nicht den Standards der CDU/CSU, schade dem Ansehen der Politik insgesamt und sei nicht zu akzeptieren.
Sie reagierten damit auf Vorwürfe gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und den CDU-Abgeordneten Niklas Löbel. Nüßlein gab am Freitag sein Amt als Fraktionsvize der Unions-Bundestagsfraktion nach Angaben seines Anwalts auf. Hintergrund sind Vorwürfe gegen den CSU-Politiker, dass er über eine Beratungsfirma mehr als 600.000 Euro für die Vermittlung staatlicher Aufträge an einen Schutzmasken-Hersteller kassiert haben soll. Der Bundestag hatte einstimmig die Immunität von Nüßlein aufgehoben. Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte nach Razzien von einem Anfangsverdacht der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gesprochen. Nüßlein hatte sein Amt als Fraktionsvize zunächst ruhen lassen. Nun ließ er mitteilen, dass er auch nicht mehr bei der nächsten Wahl antreten werde. wird vorgeworfen, dass er bei der Vermittlung eines Maskengeschäfts 250.000 Euro verdient haben soll. Dabei geht es nicht um einen strafrechtlichen Vorwurf, seine Immunität ist nicht aufgehoben. Die Immunität des scheidenden CDU-Abgeordneten Axel Fischer wurde dagegen aufgehoben, weil es Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit Aserbaidschan gibt. Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern.