Sichern Sie sich 40% Rabatt
⚠ Aufgepasst! Die Berichtssaison ist da und wir haben die Aktien, die gerade abheben!
+19,7% seit Jahresstart - steig ein für den ultimativen Höhenflug!
Liste freischalten

Nach Abschiebung von Sami A. Behörden in der Kritik

Veröffentlicht am 16.07.2018, 11:35
Aktualisiert 16.07.2018, 11:35
© Reuters. A plane believed to carry some 50 rejected Afghan asylum seekers leaves Frankfurt airport

Berlin (Reuters) - Nach der unrechtmäßigen Abschiebung des mutmaßlichen früheren Bin-Laden-Leibwächters Sami A. nach Tunesien sehen sich die Behörden dem Verdacht einer Missachtung von Gerichtsurteilen ausgesetzt.

"Entweder handelt es sich um ein absolut peinliches Chaos, oder es stinkt zum Himmel, weil die Innenbehörden ein Exempel statuieren wollten", sagte der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck der "Süddeutschen Zeitung" vom Montag. Der außenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Stefan Liebich, sagte im Deutschlandfunk, Recht und Gesetz müssten auch für einen möglichen Gefährder gelten. Die Leitung des Innenministeriums war schon frühzeitig über den Termin für die Abschiebung informiert.

Sami A. war am Freitag per Charterflug von Düsseldorf in sein Heimatland abgeschoben worden. Am Donnerstagabend hatte jedoch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass der Mann nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in Tunesien Folter drohe. Der Beschluss ging jedoch erst am Freitagmorgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den anderen Behörden ein. Sami A. befand sich da schon längst auf dem Flug. Das Verwaltungsgericht hat die Abschiebung als "grob rechtswidrig" bezeichnet und die unverzügliche Rückholung des Mannes angeordnet. Das Integrationsministerium in Nordrhein-Westfalen und die Ausländerbehörde wollen dagegen jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Zudem will Tunesien Sami A. nicht mehr herausgeben.

Das Verwaltungsgericht beklagt, es sei von den Behörden über den Abschiebungstermin im Unklaren gelassen worden. Es sieht sich von ihnen gar hinters Licht geführt. So hatte das Bamf laut einem Sprecher mitgeteilt, ein für Donnerstag geplanter Flug sei storniert worden. Seinem Gericht sei aber nicht mitgeteilt worden, dass es einen Termin für Freitag gegeben habe. Der Sprecher hatte betont, hätte das Gericht davon gewusst, hätte es früher eine Entscheidung getroffen, etwa in Form eines Zwischenbeschlusses.

"FOLTER IST FÜR UNS EINE ROTE LINIE"

Habeck sagte: "Im Rechtsstaat gelten geordnete Verfahren. Die Frage ist, warum die Innenbehörden mit dieser Ordnung gebrochen haben." Vor allem sei zu klären, ob Innenminister Horst Seehofer in Person versucht habe, Recht zu beugen und die Gerichtsentscheidung umgehen zu lassen. Seehofer war nach Angaben einer Sprecherin am Freitag nach der Übergabe von Sami A. an die tunesischen Behörden über die Rückführung unterrichtet worden. Der CSU-Chef hat in den vergangenen Monaten öffentlich mehrfach erklärt, er wolle sich persönlich um den Fall kümmern.

© Reuters. A plane believed to carry some 50 rejected Afghan asylum seekers leaves Frankfurt airport

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zitierte eine Sprecherin des Ministeriums, wonach ihrem Ressort aufgrund von Informationen der Bundespolizei bekanntgewesen sei, "dass es Planungen für eine Rückführung am Freitag, dem 13. Juli 2018" gegeben habe. Über diese Planung sei im Bundesinnenministerium am Mittwoch, dem 11. Juli, die Hausleitung unterrichtet worden.

Der tunesische Anwalt von Sami A. verlangt eine sofortige Rückführung seines Mandanten nach Deutschland. Es gebe nichts, wofür Sami A. in Deutschland verurteilt worden sei, sagte Seif Eddine Makhlouf zu "Bild". Er werde jetzt dafür sorgen, dass Sami A. freikomme und dann deutsche Papiere erhalte. Die Anti-Terror-Behörde des tunesischen Justizministeriums wies Mutmaßungen zurück, der Mann könnte in Tunesien gefoltert werden. "Folter ist für uns eine rote Linie", sagte Sprecher Sofiane Sliti zu "Bild". Zudem betonte er, da Sami A. nur eine tunesische Staatsangehörigkeit habe, seien allein tunesische Behörden zuständig.

Der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci kritisierte, die Abschiebung von Gefährdern aus Deutschland sei "ein Chaos". Deshalb sollten derartige Abschiebungen zentralisiert werden. "Hier hat der Bundesinnenminister ein Feld, in dem er sich endlich in der Praxis beweisen kann", sagte Castellucci dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.