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Gericht entscheidet über Fahrverbote - Spannung steigt

Veröffentlicht am 22.02.2018, 14:24
Aktualisiert 22.02.2018, 14:30
© Reuters. Protests against Germany's "Dieselgate" in front of Germany's Federal Ministry of Transport and Digital Infrastructure in Berlin

© Reuters. Protests against Germany's "Dieselgate" in front of Germany's Federal Ministry of Transport and Digital Infrastructure in Berlin

- von Markus Wacket und Ilona Wissenbach

Leipzig (Reuters) - Millionen Dieselfahrer und die Autoindustrie blicken gespannt auf Leipzig: Dort entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Fahrverbote in Großstädten, in denen die Belastung durch Stickoxide (NOx) zu hoch ist.

Im Streit über die richtige Regelungsebene - Bund oder Stadt - lenkte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher die Debatte am Donnerstag auf eine noch höhere Instanz, den Europäischen Gerichtshof. Dieser werde wegen der Grenzwert-Überschreitungen zunehmend ungeduldig, sagte Korbmacher während der Verhandlung im vollbesetzten Gerichtssaal. "Wir befassen uns mit der Frage sehr ernsthaft: Was verlangt das Unionsrecht?"

Vor Gericht streiten die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die mit den Klagen gegen die Luftreinhaltepläne von Stuttgart und Düsseldorf Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge durchsetzen will. Denn in 70 deutschen Städten werden die seit 2010 geltenden Grenwerte zur Luftreinhaltung noch immer nicht eingehalten. Dabei fordert die EU bei Verstößen Gegenmaßnahmen. Die EU-Kommission sei jedenfalls nicht für den Stadtverkehr zuständig, das sei Sache der Behörden vor Ort, erklärte ein Kommissionssprecher in Brüssel.

Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gingen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf in Revision vor die oberste Instanz in Leipzig. Die örtlichen Gerichte hatten geurteilt, dass die Städte Fahrverbote für einzelne Straßen oder sogar die gesamte Umweltzone verhängen können. Die Anwälte der Länder argumentieren aber, ohne eine nur bundesweit mögliche Regel für ein entsprechendes Verbotsschild wäre die Verbannung von älteren Selbstzündern aus den Städten nicht möglich. Die DUH hält das nicht für notwendig.

EIN GRUNDSATZURTEIL

Korbmachers Urteil hat Bedeutung weit über Düsseldorf und Stuttgart hinaus - eben weil es insgesamt 70 Städte sind, die die EU-Grenzwerte reißen und deshalb Fahrverbote ins Auge fassen müssen. Im Jahresmittelwert sind maximal 40 Mikrogramm NOx erlaubt. Am Stuttgarter Neckartor, lange Zeit die Messstelle mit der dicksten Luft in Deutschland, sank der Wert seit Jahren auf zuletzt 73 Mikrogramm. Jetzt ist die Landshuter Allee in München Spitzenreiter bei der Luftbelastung.

Werden die Fahrverbote für zulässig erklärt, müssten sie schnellstmöglich in Stuttgart, Düsseldorf und in weiteren Städten mit erhöhten NOx-Werten in Kraft treten. Der Spielraum der Kommunen ist dabei stark eingeschränkt. Fahrverbote für Diesel-Autos können dann im gesamten Innenstadtbereich, in Umweltzonen oder an besonders belasteten Straßenzügen greifen und noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt werden. Möglich ist aber auch, dass Korbmacher eine bundesweite Regelung anordnet. Dann müsste über eine Blaue Plakette entschieden und ein Paket flankierender Maßnahmen geschnürt werden wie etwa die Förderung öffentlicher Verkehrsmittel oder eine aufwendigere Nachrüstung älterer Diesel-Autos.

PROTESTE VOR DEM GERICHTSGEBÄUDE

© Reuters. Protests against Germany's "Dieselgate" in front of Germany's Federal Ministry of Transport and Digital Infrastructure in Berlin

Vor dem mit Spannung erwarteten Urteil demonstrieren Greenpeace-Aktivisten in Leipzig für saubere Luft. Auf das Pflaster vor dem Gerichtsgebäude malten Umweltschützer mit Kreide eine fünf mal fünf Meter große Lunge. Hohe NOx-Belastung greift die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System an. Die EU führt jährlich rund 400.000 vorzeitige Todesfälle in Europa auf die Schadstoffe zurück, die maßgeblich von Diesel-Fahrzeugen stammen.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch erklärte, bei einem Diesel-Fahrverbot hätten die Autobesitzer ein Recht darauf, von den Herstellern Nachbesserung oder eine Rückgabe zu fordern. Der baden-württembergische Landesverkehrsminister Winfried Hermann erklärte im "Deutschlandfunk", er hoffe auf eine bundesrechtliche Regelung zur Blauen Plakette. Nach seinem Vorschlag würde die in einigen Jahren nur neueren Diesel-Pkw mit geringeren Emissionen die Einfahrt erlauben, für ältere gälten Fahrverbote. Verursacher des Problems seien die Autobauer. "Die müssen jetzt die Verantwortung übernehmen auch für das, was sie angerichtet haben", sagte Hermann.

"Wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern", hat sich die nächste Bundesregierung dagegen laut Koalitionsvertrag vorgenommen. Sie plant viele alternative Maßnahmen. In der letzten Legistlaturperiode konnte sich die große Koalition nicht auf eine Blaue Plakette einigen, die SPD-Umweltministerin war dafür, der CSU-Verkehrsminister dagegen. Die Autoindustrie ist gegen Fahrverbote und hält bisher eine Nachrüstung älterer Diesel-Pkw per Software-Update auf ihre eigenen Kosten für ausreichend. "Wir sind uns mit den Koalitionären einig darin, dass Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städte unbedingt vermieden werden sollen", erklärte VDA-Chef Matthias Wissmann kürzlich.

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