Berlin (Reuters) - Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten unter bestimmten Voraussetzungen auch jetzt schon für rechtmäßig.
Verbote könnten von den Kommunen auch ohne bundesweite Verbotsschilder an besonders von Stickoxiden belasteten Straßen verhängt werden, heißt es in der am Freitag veröffentlichten ausführlichen Urteilsbegründung. Das mündliche Urteil war in Leipzig im Februar verkündet worden.
Die Fahrverbote könnten für alle Fahrzeuge der Schadstoffklassen unterhalb der neuesten Stufe Euro-6 gelten, sofern sie einzelne Straße beträfen. Sie müssten jedoch das letzte Mittel sein und so kurz wie möglich gelten. Die Verhältnismäßigkeit sei wichtig: "Mithin muss die nähere Ausgestaltung des in Betracht zu ziehenden Verkehrsverbots angemessen und für die vom Verbot Betroffenen zumutbar sein."
Zu unterscheiden seien so Verbote an einzelnen Straßen oder für gesamte Umweltzonen oder Innenstädte. Zonale Einschränkungen dürfte so nur für ältere Diesel bis Euro-4 gelten. Für Euro-5 Diesel und noch neuere Motoren kämen Verbote nicht vor September 2019 in Betracht.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die Klagen auf Fahrverbote vorangetrieben hatte, sah sich bestätigt. Man wolle mit Klagen in 28 Städten sauberere Luft durchsetzen, sagte DUH-Chef Jürgen Resch. "Das Grundsatzurteil von Leipzig ist Aufforderung und Chance zugleich, die notwendige Verkehrswende in unseren Städten voranzubringen. Wir brauchen weniger Autos und dafür mehr Busse und Bahnen in den Städten", sagte er. Zudem müsse die Nachrüstung mit Katalysatoren für ältere Diesel kommen.
Dies fordert auch das Bundesumweltministerium. Verkehrsressort und auch das Kanzleramt sind jedoch dagegen und halten die Investition in alte Autos für unverhältnismäßig. Der Druck zur Luftreinhaltung wurde von Seiten der EU-Kommission am Donnerstag mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof noch einmal erhöht.