Sichern Sie sich 40% Rabatt
⚠ Aufgepasst! Die Berichtssaison ist da und wir haben die Aktien, die gerade abheben!
+19,7% seit Jahresstart - steig ein für den ultimativen Höhenflug!
Liste freischalten

De Grey: Sichtbares Gold und starke Bohrergebnisse von Falcon

Veröffentlicht am 30.11.2020, 12:00
Aktualisiert 09.07.2023, 12:32

Erst im September hatte Goldexplorer De Grey Mining (ASX:DEG) (WKN 633879 / ASX DEG) die Falcon-Zone als eigenständige Intrusionszone innerhalb der gewaltigen Neuentdeckung Hemi identifiziert. Seitdem konnte man bereits mehrmals hervorragende Bohrergebnisse von Falcon melden – und heute noch einmal nachlegen!

Denn wie De Grey brandaktuell meldet, hat man in der Falcon-Zone Goldvorkommen mittlerweile auf einer Streichlänge von 1.000 Metern und bis in eine Tiefe von mindestens 300 Metern nachgewiesen! Und die Vererzung bleibt entlang des Streichens sowie im Abfallen offen, sodass zusätzliches Erweiterungspotenzial besteht. Wie Managing Director Glenn Jardine sagt: Falcon hat das Potenzial, einen wichtigen Beitrag zu den Goldvorkommen der Hemi-Entdeckung zu leisten!

Die Falcon-Intrusion liegt rund 600 Meter westlich der ursprünglichen Entdeckungszone Brolga und unmittelbar südlich der Aquila-Zone. Aircore-Bohrungen haben sie mittlerweile auf rund 3 Kilometern Streichlänge nachgewiesen und starke Mineralisierung wurde über eine Streichlänge von 1 Kilometer definiert.

Bohrungen und Bohrergebnisse

De Grey setzt die Rückspülbohrungen (RC drilling) im Muster von 80 x 40 Metern fort und verwendet dort dann Diamantkernbohrungen, um die Vererzung in der Tiefe zu testen. Unter anderem stieß man dabei auf 32 Meter mit 2,4 g/t Gold sowie 8 Meter mit 5,5 g/t Gold!

Spannend ist auch, dass eine Diamantkerntiefenbohrung eine stark brekzziierte und verwitterte, sulfidische Intrusion zwischen 198 und 240 Metern Tiefe durchteufte, wobei die Bohrung in 400 Metern Tiefe endete. Dabei konnte sichtbares Gold aus einer Tiefe von 210 Metern beobachtet werden! De Grey zielt mit dieser Bohrung auf Vererzung unterhalb eines bereits gemeldeten Bohrlochs mit 25 Metern bei 2,2 g/t Gold ab! Die Analyseergebnisse stehen hier noch aus.

Weitere signifikante Vererzungsabschnitte waren unter anderem:

- 5,5 Meter mit 2,6 g/t Gold ab 281,75 Metern, inkl. 1,1 Metern mit 10,8 g/t Gold ab 286,16 Metern
- 74 Meter mit 0,9 g/t Gold ab 88 Metern inkl. 10 Metern mit 1,9 g/t Gold und 31 Meter mit 1,3g/t Gold
- 24,5 Meter mit 0,6 g/t Gold ab 102,52 Metern und 9,5 Meter mit 2,5 g/t Gold ab 132 Metern sowie 10 Meter mit 2,7 g/t Gold ab 160 Metern
- 10 Metern mit 1,8 g/t Gold ab 62 Metern und
- 25,4 Metern mit 1,8 g/t Gold ab 226,6 Metern und 12,6 Meter mit 1,1 g/t Gold ab 271,36 Metern!

Fazit:

Es bestätigt sich einmal mehr, dass De Grey mit Hemi – und insbesondere auch Falcon – auf ein wahres „Goldmonster“ gestoßen ist, das kontinuierlich und großflächig signifikante Goldgehalte aufweist. Die für Mitte kommenden Jahres angekündigte Ressourcenschätzung dürfte spektakulär werden, da De Grey bis dahin mit Hochdruck weiter bohren wird. Aktuell sind auf der Liegenschaft sieben (!) Bohrgeräte aktiv: zwei Aircore-Geräte, drei Rückspülbohrgeräte und zwei Diamantkernbohrer. Und schon Anfang Dezember soll ein drittes Bohrgerät hinzukommen!

Trotz der bereits riesigen, nachgewiesenen Goldvererzungszonen ist das Potenzial auch unserer Ansicht nach immer noch gewaltig. Denn obwohl die bereits bekannten Zonen auf Hemi noch lange nicht vollständig abgegrenzt sind, setzt De Grey die Aircore- und Rückspülbohrer nun bereits verstärkt ein, um die bekannten und neuen Intrusionsziele in der weiteren Umgebung von Hemi zu testen. Man stelle sich vor, De Grey würde auf ein zweites Hemi stoßen…

Während das allerdings bislang noch reine Spekulation ist, spricht allein schon Hemi unserer Ansicht nach für eine nochmalige Neubewertung des Unternehmens, wenn erst einmal die neue Ressourcenschätzung vorliegt – und diese so spektakulär ausfällt, wie wir glauben. Trotz des jüngsten Rücksetzers im Kurs liegen mindestens Anleger, die im August 2017 durch GOLDINVEST.de auf De Grey Mining aufmerksam wurden, noch immer rund 1.500% vorn. Wir glauben allerdings, dass dies nicht das Ende der Fahnenstange ist. Natürlich ist ein Investment in De Grey aber nach wie vor hoch riskant, das sollten Anleger weiterhin bedenken.


Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung, es handelt sich vielmehr um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.

Gemäß §34b WpHG und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Partner, Autoren und/oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der De Grey Mining halten können und somit ein Interessenskonflikt bestehen könnte. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns besprochenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen der GOLDINVEST Consulting GmbH und einer dritten Partei, die im Lager des Emittenten (De Grey Mining) steht, ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ein Interessenkonflikt gegeben ist, zumal diese dritte Partei die GOLDINVEST Consulting GmbH entgeltlich für die Berichterstattung zu De Grey Mining entlohnt. Diese Dritte Partei kann ebenfalls Aktien des Emittenten halten, verkaufen oder kaufen und würde so von einem Kursanstieg der Aktien von De Grey Mining profitieren. Dies ist ein weiterer Interessenkonflikt.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.