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Alibaba, JD.com, Baidu, Nio & Co: Welche Auswirkungen hätte ein NYSE Delisting?

Veröffentlicht am 18.01.2021, 11:54
Aktualisiert 09.07.2023, 12:32

Chinesische Großkonzerne wie beispielsweise Alibaba (NYSE:BABA) stehen international im Rampenlicht. Sie sind groß, haben Massen an Nutzern, sind deshalb auch aufgrund ihres immens hohen Repertoires an Datenansammlungen von Kundendaten mächtig und aus diesem Grund auch an der Börse mehr als nur interessant. In einer Reihe von weit über 200 chinesischen Konzernen, die an den US-Börsen NYSE, NASDAQ und NYSE American gelistet sind, finden sich neben Alibaba auch weitere recht bekannte Namen, wie Baidu (NASDAQ:BIDU), JD.com (NASDAQ:JD), NIO (NYSE:NIO), Pinduoduo oder Trip.com, aber auch chinesische Banken, Telekommunikationskonzerne und viele weitere mehr.

In Washington findet in nur wenigen Tagen hochoffiziell mit der Amtseinführung (Inauguration) der Regierungswechsel statt. Damit endet auch die Regierungszeit der Republikaner. Nach der Mehrheit im Repräsentantenhaus konnten sich die Demokraten nach der Wahl im US-Bundesstaat Georgia nun auch die Mehrheit im Senat sichern. Die entscheidende Rolle im Senat kommt ab sofort der Vizepräsidentin Kamala Harris zu. Es ist aus derzeitiger Sicht noch fraglich, ob alle von der Trump-Administration angestoßenen Projekte und vor allem der Umgang mit Peking sich nun plötzlich auf einem Prüfstand wiederfinden. Mit einer Umkehr um 180 Grad ist auch bei einer Regierung eines Präsidenten Joe Biden wohl eher nicht zu rechnen. Vor allem erübrigt sich eine neue politische Diskussion zu einer Regelung eines Banns chinesischer Konzerne, da auch die Demokraten in beiden Kammern die Regelung Trumps noch im Dezember 2020 nach den US-Wahlen mitgetragen haben. US-Präsident Trump unterzeichnete das Gesetz mit der Bezeichnung „Holding Foreign Companies Accountable Act“ ebenfalls noch im Dezember. Die Empörung in Peking war zunächst groß, doch ehrlich gesagt sollte man sich tatsächlich nach dem „Warum“ fragen. Empörung ist nämlich eher unpassend, denn man schützt neben dem US-Investor auch jeden weiteren Investor, der über die NYSE oder NASDAQ chinesische Aktien handelt. Das Gesetz besagt klipp und klar, dass an den US-Börsen gelistete chinesische Aktiengesellschaften von der Börse verbannt werden können, wenn sich diese nicht an internationale Audit-Standards halten und die Vorschriften des „Public Company Accounting Oversight Board“ (PCAOB) nicht einhalten. Das Gesetz zielt allgemein auf alle ausländischen Konzerne ab, die an den US-Börsen gelistet sind, doch trifft hauptsächlich chinesische Aktiengesellschaften. Eine besondere „chinesische Note“ bekam das Gesetz aber hauptsächlich, weil man ausländischen Konzernen eine Offenlegungspflicht auferlegte, inwieweit diese von staatlichen Stellen kontrolliert oder sich gar unter völliger staatlicher Kontrolle befinden. Solch eine Regelung ist nur recht und billig und fördert primär eines, nämlich Transparenz.
Im Dezember unterzeichnete Trump den Holding Foreign Companies Accountable Act, den zuvor auch die Demokraten in beiden Kammern die Entscheidung mitgetragen haben.

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Über 200 chinesische Aktiengesellschaften an den US-Börsen gelistet
Betrachten wir uns an dieser Stelle zunächst einmal die nackten Zahlen. Gemäß den Angaben der „U.S.-China Economic and Security Review Commission“ waren an den drei wichtigsten und größten US-Börsen - NYSE, NASDAQ und NYSE American - mit dem Stichtag des 02. Oktober 2020 tatsächlich 217 chinesische Aktiengesellschaften gelistet. Unter tausenden von Aktiengesellschaften, die an den US-Börsen gelistet sind, wirkt dies vielleicht zunächst nicht sehr viel, doch diese 217 chinesischen Konzerne wiesen zu diesem Zeitpunkt bereits eine Gesamtmarktkapitalisierung in Höhe von rund 2,2 Billionen US-Dollar auf. Dies ist demnach eine ernstzunehmende Größe. Mit Argusaugen schaut man von Seiten der US-Aufsicht vor allem auf jene Unternehmen, die dem chinesischen Staat zuzurechnen sind. Diese Konzerne werden offiziell als „SOEs“ gekennzeichnet, also als „State-Owned Enterprises“. So manch chinesischer Konzern, der an den US-Börsen gelistet ist, nutzt auch Offshore-Standorte, wie zum Beispiel die Kaimaninseln. Chinesische Aktiengesellschaften, die in Hongkong ihr Domizil haben, gehören der Liste der hier 217 Unternehmen übrigens nicht an. Man darf gespannt sein, wann auch Hongkong einer Neubewertung zu unterziehen sein wird.

Warum ist dieses Thema brisant und insbesondere von rechtlicher, unternehmerischer und politischer Seite zu durchleuchten? Nun, rechtliche und regulatorische Themen, aber auch die nationale Sicherheit spielen hier insgesamt gleich mehrere Rollen. Es dreht sich in erster Linie um den Schutz von Kapital und somit auch um den Schutz für Investoren. Schließlich geht es auch um das „Standing“ der US-Börsen, um Sicherheit, Transparenz und den simplen Grundsätzen in der Geschäftswelt, wie zum Beispiel dem Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung beziehungsweise regelbasierter Bilanzierung. Und genau hier liegt das wahre Problem. US-Großinvestoren, aber auch private US-Anleger können jederzeit die jeweiligen Wertpapiere der chinesischen Aktiengesellschaften an den US-Börsen handeln. Sogar im wichtigsten US-Index der Technologiebörse NASDAQ, dem NASDAQ100, finden sich chinesische Konzerne wie Baidu (NASDAQ:BIDU), JD.com, Pinduoduo (NASDAQ:PDD) oder Trip.com (NASDAQ:TCOM). Baidu ist quasi die chinesische Antwort auf Google (NASDAQ:GOOGL) und befindet sich immer wieder in der Kritik, mit Pekings Behörden zu eng zusammenzuarbeiten. Seit Jahren herrscht zwischen Washington und Peking regelrecht ein Katz- und Maus-Spiel, wenn es um die exakte Prüfung chinesischer Konzerne geht. Eine absolut korrekte und bis ins letzte Detail zu exerzierende Bilanzprüfung chinesischer Konzerne ist ein Ding der Unmöglichkeit, da man an detaillierte Unterlagen der chinesischen Bilanz- und Wirtschaftsprüfer gar nicht erst herankommt. Schon im Jahr 2013 ausgehandelte Übereinkünfte diesbezüglich zwischen Washington und Chinas Finanzministerium, sowie der „Chinese Securities Regulatory Commission“ wurden immer wieder von Pekings Seite torpediert, indem man verhinderte, dass chinesische Bilanz- und Wirtschaftsprüfer mit US-Behörden zusammenarbeiten. Peking führte bis dato oft vordergründig Argumente wie „die nationale Sicherheit Chinas“ als Grund für Ablehnungen beim Zugang von Prüfungen an. Eine seit Jahren von Peking angekündigte Öffnung des chinesischen Bank- und Finanzsystems sieht somit nicht wirklich „ehrlich“ aus. Es sagt einiges darüber aus, wie es um korrekte Buchführung, korrekte Bilanzen und somit Transparenz bei chinesischen Aktiengesellschaften steht, wenn man sich die Liste des „PCAOB“ (Public Company Accounting Oversight Board“ betrachtet, denn von den 260 gelisteten bemängelten Unternehmen in Bezug auf Unklarheiten bei der Buchführung, haben 238 Unternehmen ihren Sitz in China oder Hongkong. Solche Vorgänge werden schlichtweg ernst genommen, sie sollten nicht einfach nur politisch betrachtet werden.

Ein Top vor dem IPO und Flop danach - der Fall Lucking Coffee als Paradebeispiel für Täuschung der Anleger und Investoren.

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Es geht am Ende des Tages einfach nur um Anlegerschutz und somit auch um den Schutz vor massivem Kapitalanlagebetrug. Der Fall „Luckin Coffee (OTC:LKNCY)“ sollte hier zu denken geben. Dieser Fall dürfte Börsianern mit einer Affinität zu chinesischen Aktien noch aus der jüngsten Zeit in Erinnerung sein. „Luckin Coffee“ hatte seine Umsatzzahlen, Daten zur Kundenanzahl und noch mehr massiv frisiert und damit das Interesse der Anleger auf die Aktie schon zum IPO an der NASDAQ enorm geweckt. „Luckin Coffee“ sammelte beim IPO 561 Millionen US-Dollar ein. Die Aktie zog vom IPO-Kurs von 17 US-Dollar bis auf über 50 US-Dollar an. In der Spitze wies der Konzern eine Marktkapitalisierung von über 12 Milliarden US-Dollar auf. Das Ende vom Lied war der Zusammensturz des auf einem Fundament von Lügen aufgebauten Zahlenwerks und damit dem kolossalen Zusammenbruch des Aktienkurses, horrenden Verlusten von Investoren und Anlegern und einem „Delisting“ an der NASDAQ. Es sind Fälle wie diese, die man unterbinden will. Natürlich kam es in der US-Börsengeschichte in den letzten Jahrzehnten immer mal wieder zu Börsenskandalen - da ist man bei US-Konzernen auch nicht zu 100 Prozent vor Betrug gefeit, doch prozentual dürfte die Gefahr von Falschinformationen und Intransparenz bei chinesischen Aktiengesellschaften, wie die Listen des „PCAOB“ ja eindrucksvoll zeigen, am höchsten sein.

Heidenloses Durcheinander und Chaos in Sachen Delisting und Regelanwendungen

Sollten nun massiv chinesische Konzerne in den USA zum Beispiel von der Börse NYSE oder der NASDAQ verbannt werden, so würden den chinesischen Konzernen auf einen Schlag immense Liquidität in den jeweiligen Wertpapieren fehlen. Das zumindest könnte man meinen. Doch tatsächlich kann man dies nicht einfach über einen Kamm scheren. Für alle großen chinesischen Technologiewerte und große chinesische Telekommunikations-, Versicherungs- und Bankenkonzerne gibt es an den US-Börsen recht unterschiedliche Handelsvolumina. Blicken wir hier kurz auf die drei chinesischen Telekom-Riesen.

Die New Yorker Börse NYSE (New York Stock Exchange) vollzog innerhalb von nur einer Woche gleich mehrfach einen „U-Turn“. Erst wollte man die Aktien von „China Mobile (HK:0941)“, „China Telecom (NYSE:CHA)“ und „China Unicom (HK:0762)“ an der NYSE einem Delisting unterziehen, dann wieder nicht und dann wieder doch. So ein heidenloses Durcheinander schadet am Ende wahrscheinlich eher der NYSE. Besonders die hier drei genannten drei Konzerne sollen enge Bande mit dem chinesischen Militär pflegen. Die Wirkung eines solchen Delistings bei den hier angeführten drei Werten dürfte lediglich eine politische und regulatorische Botschaft nach Peking senden, denn die US-Handelsvolumina in allen drei Aktien sind im Vergleich zu den Handelsvolumina an den asiatischen Börsen und den Heimatbörsen in Festlandchina und Hongkong zumindest verschwindend gering. Dies wäre im direkten Vergleich bei chinesischen ADRs, die zum Beispiel mit in den NASDAQ100 eingebunden sind wohl deutlich anders.

Dennoch verfehlten die NYSE-Delisting-Manöver ihre Wirkung gerade bei den drei großen chinesischen Telekom-Unternehmen in Bezug auf den Aktienkurs nicht. Die Volatilität in den Aktien war in den ersten Wochen seit dem neuen US-Gesetz „Holding Foreign Companies Accountable Act“ schon ungewöhnlich hoch. Besonders für die Kurskapriolen war aber die „Executive Order“ Trumps verantwortlich, die chinesische Konzerne mit Verbindungen zum chinesischen Militär von den US-Börsen verbannen soll. Die drei diesbezüglich betroffenen Telekomaktien schwankten in den ersten beiden Wochen des neuen Jahres bereits erheblich. Auf baldige Änderungen darf man gespannt sein. Große US-Vermögensverwalter wie BlackRock und Vanguard und eine Reihe weiterer US-Investmentgesellschaften werden die drei chinesischen Telekomwerte abverkaufen. Insgesamt standen aber 31 chinesische Einzeltitel auf der Liste von US-Präsident Donald Trump. Das Problem derzeit ist die unheimlich hohe Unsicherheit. US-Präsident Trump unterzeichnete eine „Executive Order“, die insgesamt 31 chinesische Unternehmen umfasste. Es soll demnach keine US-Person und keine US-Gesellschaft Geschäfte mit chinesischen Konzernen machen, die in irgendeiner Form dem chinesischen Militär zuzuordnen sind oder im Dunstkreis des chinesischen Militärs operieren. Ein weiterer Malus einer „Executive Orders“ ist es, dass diese auch wieder unproblematisch vom nächsten Präsidenten zurückgenommen werden können. Da es bis zu einem „Präsident Biden“ zeitlich nicht mehr weit ist, führt dies nur noch zu mehr Unwägbarkeiten.

Causa Alibaba - zwischen einem geplatzten Ant Financial IPO, schwarzen Listen, einem verschwundenen Jack Ma und Chinas Regulierung
Für viele Anleger und Investoren dürfte es mehr als nur

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Aktien von Alibaba kamen in den letzten Monaten schwer unter Druck und fielen vom Hoch im Oktober 2020 von 319,32 US-Dollar um rund 100 US-Dollar bis zum Dezember zurück. Zwischenzeitlich soll Gerüchten zufolge auch Alibaba auf die schwarze Liste des US-Verteidigungsministeriums geraten sein. Es geht im Fall von Alibaba vor allem um das „Cloud“-Geschäft. Dieser „Cloud“-Geschäftsbereich könnte gegen nationale Sicherheitsinteressen der USA gerichtet sein und im Umkehrschluss auch den Zielen der chinesischen Regierung und dem chinesischen Militär dienen. Sollte es tatsächlich zu einem Alibaba-Delisting an der NYSE kommen, so dürfte der Kurs stärker nach unten wegbrechen. Der chinesische Technologie-Riese Alibaba bezog in jüngster Zeit ohnehin Prügel an der Börse. Es ist der verpatzte bzw. abgesagte Ant Financial IPO, und regulatorische Hürden in China. In Bezug auf den abgesagten IPO von Ant Financial muss hinzugefügt werden, dass es sich um den größten IPO überhaupt gehandelt hätte, denn dieser wurde mit 34 Milliarden US-Dollar bewertet. Das Delisting-Gerücht an der NYSE ist höchstwahrscheinlich noch gar nicht richtig eingepreist. Außerdem - egal welche Dementi man aus Peking auch immer hört und liest - es ist mehr als kurios, wenn ein CEO eines so großen und wichtigen Konzerns seit Monaten von der Bildfläche verschwindet und ihn niemand irgendwo gesehen hat, noch etwas von ihm gehört oder gelesen hat. Parallel zu Jack Ma und seinem plötzlichen Verschwinden fiel der Aktienkurs. Es gibt auch Quellen, die davon ausgehen, dass Jack Ma unter Arrest steht, weil er sich offen gegen die chinesische Bankenregulierung gewandt hat, diese kritisiert hat. In jedem Fall kurios und beängstigend zugleich und in dieser Form in den USA zum Beispiel im Falle eines Elon Musk nicht möglich. Sollte nun Alibaba doch noch auf die schwarze Liste kommen, so würden aufgrund der „Executive Order“ Trumps alle US-Personen vom 11. Januar 2021 an 60 Tage Zeit haben, ihre Alibaba-Aktien (gilt für alle Aktien auf der schwarzen Liste) zu verkaufen. Es ist zu befürchten, dass im Falle eines NYSE-Banns der Alibaba ADRs auch andere ADRs chinesischer Aktiengesellschaften an den US-Börsen abverkauft würden. Demnach könnten im Falle eines Alibaba-Banns an der NYSE auch negative Folgen im Form von Kurskapriolen bei Baidu, JD.com, Tencent, CNOOC und auch vielen anderen ADRs chinesischer Konzerne folgen.

Fazit

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Die aktuelle Lage bezüglich einer Reihe von Entscheidungen der sich noch aktuell im Amt befindenden US-Administration könnte verworrener und unsicherer nicht sein. Alles ist möglich, die Beibehaltung der „Executive Order“ Trumps in Bezug auf die schwarze Liste, die dauerhafte Beibehaltung des neuen US-Gesetzes „Holding Foreign Companies Accountable Act“, all dies könnte unberührt bleiben, aber eben auch wieder durch die neue Regierung revidiert werden. Der „Holding Foreign Companies Accountable Act“ zumindest macht Sinn und dürfte wohl auch erhalten bleiben.

Entgegengesetzt argumentiert übrigens ein Bericht des Wall Street Journal, dass man die US-Amerikaner weiter in Alibaba, Baidu und Tencent investieren lassen will. Man soll offen abgewogen haben und soll zu dem Ergebnis gekommen sein, dass es wirtschaftlich Sinn macht trotz Verbindungen zum chinesischen Militär den Bann an den Börsen nicht zu vollziehen. Interessant ist auch die Begründung, denn man fürchtete im Falle eines Banns von Alibaba, Baidu und Tencent einen „Fallout“ auf den Rest des Marktes und marktbreite Abverkäufe nicht nur bei chinesischen ADRs. Gut möglich, dass in den kommenden Monaten gar keine Änderungen mehr vorliegen und demnach auch keine Auswirkungen von US-Seite für Alibaba & Co zu erkennen sind.

In direktem Bezug zu Alibaba und JD.com kann noch hinzugefügt werden, dass diese im Rahmen der letzten zwei Jahre des USA-China-Handelskonfliktes sichtlich solchen Problemen wie einem Bann an der NYSE vorgebaut haben, indem sie Zweit-Listings an der Börse Hongkong vollzogen haben. Investoren außerhalb der USA könnten somit aus den an den US-Börsen gehandelten ADRs in die an der Börse in Hongkong gehandelten Aktien wechseln.

Anleger und Trader haben über die Handelsplattformen von Admiral Markets die Möglichkeit auf CFDs auf Kassa-Indizes, wie den Dow Jones, NASDAQ100 und S&P500, aber auch CFDs auf den Hang Seng Index und den Hong Kong China H-Shares Index in Hongkong zu handeln. Außerdem können CFDs auf den China A50 Index Futures, den Hang Seng Index Futures und den Hong Kong China H-shares Index Futures gehandelt werden. Dabei ist sowohl der Handel auf steigende Notierungen (Long), als auch auf fallende Notierungen (Short) möglich.

Bekannte ADRs chinesischer Aktien: Alibaba, Baidu, NIO, Xpeng (NYSE:XPEV), Li Auto (NASDAQ:LI), Pinduoduo, ZTO Express (HK:2057), Tencent Music Entertainment (NYSE:TME), JD.com, Bilibili (NASDAQ:BILI), Jinko Solar (NYSE:JKS), Tencent, Trip.com, BYD (F:1211), Weibo (NASDAQ:WB), China Life Insurance (HK:2628), CNOOC (NYSE:CEO), PetroChina (NYSE:PTR) und viele weitere mehr lassen sich ebenfalls über die Handelsplattformen von Admiral Markets via CFDs handeln.

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Aktuelle Kommentare

Ein Delisting hat überhaupt keine Auswirkungen. Punkt. Bitte einmal kurz nachdenken
Dann sollte die USA auch Aktien aus Deutschland verbieten. Oder wo war bei Wirecard der Anlägerschutz ?
Die sollten einfach nur einen blick in Canada werfen da ist größte Baustelle! Und nicht in China...
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